Was jede(r) Teilnehmer(in) wissen muß:
...DIE REISEBEDINGUNGEN
 

Hier fängt das Kleingedruckte an. Es gibt im BGB ein Reiserecht unter § 651a bis § 651m. Es ist zu Eurem Schutz da und schafft klare, rechtliche Verhältnisse zwischen Euch und uns.
Unsere Reisebedingungen richten sich nach dem neuen Reiserecht und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen. Auf Verlangen senden wir gerne die reiserechtlichen Bestimmungen aus dem BGB zu.

1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung sollte schriftlich unter Anerkennung der Reisebedingungen erfolgen.
Sämtliche Personen, die auf der Anmeldung stehen, müssen diese auch unterschreiben.
Ein Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig.
Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung auf unser Konto eingehen. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung 28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Zahlungen auf den Reisepreis der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651k III BGB verlangt werden. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag mit Erhalt des Sicherungsscheins sofort fällig. Da wir nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmer(innen) unterbringen können, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung über die Teilnahme.

3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unserem Info sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, die Leistungsbeschreibungen und Prospektangaben vor Vertragsschluss zu ändern. Über solche Änderungen werdet Ihr vor Vertragsschluss informiert.

4. Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
Wir sind verpflichtet, Euch über Änderungen und Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reise mehr als 4 Monate liegen.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Preiserhöhungen sind ab dem 20. Tag vor Reisebeginn nicht mehr zulässig. Ihr seid berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts von der Reise zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 5 % des ursprünglichen Reisepreises überschreiten, oder wenn wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert werden. Ihr könnt auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer, die Teilnehmerin
Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die von uns beanspruchte pauschalisierte Entschädigung pro Person beträgt bei Rücktritt: -bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%, -ab 29 Tage bis 21 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, -ab 20 Tage bis 14 Tage vor Reiseantritt 40%, -ab 13 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 50%, -ab 6 Tage vor Reiseantritt 60% des Rechnungsbetrages.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Euch unbenommen.
Bis zum Reisebeginn könnt Ihr verlangen, dass ein Dritter in den Reisevertrag eintritt, soweit das aufgrund der im Einzelfall zu überprüfenden Umstände möglich ist. Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften ist eine Namensänderung im Regelfall nicht möglich.
Die durch die Teilnahme eines Dritten entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers: bis 15 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 14 Tage vor Reisebeginn 25% des Reiserechnungsbetrages. Am Anreisetag ist eine Umbuchung auf eine Ersatzperson regelmäßig nicht mehr möglich.

6. Umbuchungen
Bei Verfügbarkeit der Leistungen sind Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziele oder Unterkunft nur bis 21 Tage vor Reiseantritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- möglich. Ab dem 20 Tag vor Reisebeginn können Änderungswünsche, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 5. und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sofern Teilnehmer nach Antritt der Reise einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Eine Gewähr für die Erstattung können wir nicht übernehmen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Heimreise.

8. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir behalten uns in folgenden Fällen den Rücktritt vom Vertrag vor:
Bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn können wir den Vertrag kündigen wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
Wir können ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise auch nach einer Abmahnung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist. Das gilt auch, wenn der Reisende nicht vertragsgemäß zahlt.
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann die Reise von uns und dem Reisenden gekündigt werden. In diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können jedoch für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, für die Rückbeförderung zu sorgen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von uns und dem Reisenden je zur Hälfte zu tragen. Übrige Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

9. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen. Außerdem haften wir für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf maximal den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden nur bis 4.100 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
An allen, vor Ort nicht von uns angebotenen, Ausflügen und Fremdleistungen wie Wanderungen, Reiten, Tauchen und sonstigen sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen beteiligt Ihr Euch auf eigene Gefahr. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

10. Mitwirkungspflicht
Ihr seid verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Ihr seid insbesondere verpflichtet, Eure Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleistung bzw. unserer Vertretung vor Ort schriftlich zur Kenntnis zu bringen und quittieren zu lassen. Diese hat in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlasst Ihr es, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Wir unterrichten Euch über Bestimmungen von Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt. Die Informationen gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften seid Ihr ausschließlich selbst verantwortlich. Wir
empfehlen die Beratung durch einen reiseerfahrenen Arzt oder durch das Tropeninstitut.

13. Versicherungen
Ihr müsst für ausreichenden Versicherungsschutz selber sorgen. (Reiseversicherungspaket, Reisekrankenversicherung, und Reiserücktrittskostenversicherung können von uns vermittelt werden)
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14. Gerichtstand
Klagen gegen den Veranstalter sind nur an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben , oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

Veranstalter:
Beetle Alternativ Reisen, Inh. Amin Louden
Budapester Straße 18 B, 10787 Berlin
Tel.: 030-3249875 Fax: 030-3240962
beetle@louden-voyages.de
www.beetle-alternativ-reisen.de
Wir sind Mitglied des Bundesverbandes mittelständischer Reiseunternehmen e.V. (asr)