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Was
jede(r) Teilnehmer(in) wissen muß:
...DIE REISEBEDINGUNGEN
Hier
fängt das Kleingedruckte an. Es gibt im BGB ein Reiserecht unter § 651a
bis § 651m. Es ist zu Eurem Schutz da und schafft klare, rechtliche
Verhältnisse zwischen Euch und uns.
Unsere Reisebedingungen richten sich nach dem neuen Reiserecht und ergänzen
die gesetzlichen Bestimmungen. Auf Verlangen senden wir gerne die reiserechtlichen
Bestimmungen aus dem BGB zu.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung sollte schriftlich unter Anerkennung der Reisebedingungen
erfolgen.
Sämtliche Personen, die auf der Anmeldung stehen, müssen diese
auch unterschreiben.
Ein Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf
den Reisepreis fällig.
Die Anzahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung
auf unser Konto eingehen. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung
28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Zahlungen auf den Reisepreis der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
nach § 651k III BGB verlangt werden. Erfolgt die Anmeldung innerhalb
von 28 Tagen vor Reisebeginn, wird der Gesamtbetrag mit Erhalt des Sicherungsscheins
sofort fällig. Da wir nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmer(innen)
unterbringen können, entscheidet das Eingangsdatum der Anmeldung über
die Teilnahme.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich
die Leistungsbeschreibungen in unserem Info sowie die hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Bestätigung verbindlich. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, die Leistungsbeschreibungen und Prospektangaben
vor Vertragsschluss zu ändern. Über solche Änderungen
werdet Ihr vor Vertragsschluss informiert.
4. Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden
und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind zulässig, wenn die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche
bleiben hiervon unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft
sind.
Wir sind verpflichtet, Euch über Änderungen und Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt
zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reise mehr als 4
Monate liegen.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Erhöhungsbetrag
verlangt werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Preiserhöhungen sind ab dem 20. Tag vor Reisebeginn nicht mehr zulässig.
Ihr seid berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts von der Reise zurückzutreten,
wenn Preisänderungen eintreten, die 5 % des ursprünglichen
Reisepreises überschreiten, oder wenn wesentliche Reiseleistungen
erheblich geändert werden. Ihr könnt auch die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer, die Teilnehmerin
Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es
wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle
des Rücktritts können wir Ersatz für die von uns getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die von uns beanspruchte
pauschalisierte Entschädigung pro Person beträgt bei Rücktritt:
-bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%, -ab 29 Tage bis 21 Tage vor Reiseantritt
30% des Reisepreises, -ab 20 Tage bis 14 Tage vor Reiseantritt 40%, -ab
13 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 50%, -ab 6 Tage vor Reiseantritt 60%
des Rechnungsbetrages.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt
Euch unbenommen.
Bis zum Reisebeginn könnt Ihr verlangen, dass ein Dritter in den
Reisevertrag eintritt, soweit das aufgrund der im Einzelfall zu überprüfenden
Umstände möglich ist. Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften
ist eine Namensänderung im Regelfall nicht möglich.
Die durch die Teilnahme eines Dritten entstandenen Mehrkosten gehen zu
Lasten des Teilnehmers: bis 15 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 14 Tage vor
Reisebeginn 25% des Reiserechnungsbetrages. Am Anreisetag ist eine Umbuchung
auf eine Ersatzperson regelmäßig nicht mehr möglich.
6. Umbuchungen
Bei Verfügbarkeit der Leistungen sind Umbuchungen von Reisetermin,
Reiseziele oder Unterkunft nur bis 21 Tage vor Reiseantritt gegen eine
Bearbeitungsgebühr von € 25,- möglich. Ab dem 20 Tag vor
Reisebeginn können Änderungswünsche, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen
gemäß Ziffer 5. und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sofern Teilnehmer nach Antritt der Reise einzelne Reiseleistungen aus
zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns um die
Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.
Eine Gewähr für die Erstattung können wir nicht übernehmen.
Dies gilt auch bei vorzeitiger Heimreise.
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir behalten uns in folgenden Fällen den Rücktritt vom Vertrag
vor:
Bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn können wir den Vertrag kündigen
wenn die in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wurde.
Wir können ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise auch nach einer Abmahnung nachhaltig
stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige
Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist. Das gilt auch, wenn der Reisende
nicht vertragsgemäß zahlt.
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, kann die Reise von uns und dem Reisenden gekündigt
werden. In diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis,
können jedoch für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet, für die Rückbeförderung zu sorgen. Die Mehrkosten
der Rückbeförderung sind von uns und dem Reisenden je zur Hälfte
zu tragen. Übrige Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
9. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen. Außerdem haften wir für ein Verschulden der
mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Die vertragliche Haftung
des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf maximal den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch fahrlässig
herbeigeführt wurde oder wir allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden
nur bis 4.100 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt,
soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
An allen, vor Ort nicht von uns angebotenen, Ausflügen und Fremdleistungen
wie Wanderungen, Reiten, Tauchen und sonstigen sportlichen Betätigungen
aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen
beteiligt Ihr Euch auf eigene Gefahr. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
10. Mitwirkungspflicht
Ihr seid verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Ihr seid insbesondere
verpflichtet, Eure Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleistung bzw. unserer Vertretung vor Ort schriftlich zur Kenntnis
zu bringen und quittieren zu lassen. Diese hat in angemessener Zeit für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlasst Ihr es, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung
ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende
oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
12. Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Wir unterrichten Euch über Bestimmungen von Paß-, Visa-, Devisen-,
Zoll- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt. Die Informationen
gelten nur für deutsche Staatsangehörige. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften seid Ihr ausschließlich
selbst verantwortlich. Wir
empfehlen die Beratung durch einen reiseerfahrenen Arzt oder durch das
Tropeninstitut.
13. Versicherungen
Ihr müsst für ausreichenden Versicherungsschutz selber sorgen.
(Reiseversicherungspaket, Reisekrankenversicherung, und Reiserücktrittskostenversicherung
können von uns vermittelt werden)
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14. Gerichtstand
Klagen gegen den Veranstalter sind nur an dessen Sitz zu erheben. Für
Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben ,
oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters
maßgebend.
Veranstalter:
Beetle Alternativ Reisen, Inh. Amin Louden
Budapester Straße 18 B, 10787 Berlin
Tel.: 030-3249875 Fax: 030-3240962
beetle@louden-voyages.de
www.beetle-alternativ-reisen.de
Wir sind Mitglied des Bundesverbandes mittelständischer Reiseunternehmen
e.V. (asr)
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